Die offiziellen und aktuellen Senatsverordnungen können hier nachgelesen werden: Senatsverordnungen
Aktuell ist auf der W.E.T.-Vereinsanlage die Registrierung zur Kontaktverfolgung nicht notwendig. Wir bitten trotzdem alle Besucher um die Einhaltung der gängigen Abstands- und Hygieneregeln.
Im Vereinshaus, in den Umkleideräume sowie Toiletten gelten weiterhin Masken-, Abstands- und Hygieneregeln.
Gastronomie: Bitte die Aushänge beachten.
Achtung: Ab sofort nur noch Zugang zur Halle mit 2G
Mit dem Hallenplatz-Abo und dem Buchen von einzelnen Hallenstunden versichern die Hallennutzer*innen ausdrücklich die 2G Regeln einzuhalten.
D.h. Hallennutzer*innen sind entweder geimpft oder genesen. Wer die Traglufthalle betritt hat stets sein Impfzertifikat, QR Code dabei, um es bei Anfrage vorzeigen zu können. Eure Dokumentation bitte unbedingt aufbewahren (4 Wochen), diese ist wichtig im Falle einer Nachverfolgung.
Alle Hallennutzer*innen sind verpflichtet, sich über die luca-App (QR-Code an der Hallen-Eingangstür) vor dem Betreten der Halle anzumelden; ersatzweise erfolgt die Anmeldung über ein handschriftliches Formular.
Ebenso haben alle Hallennutzer*innen dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitspieler*innen die 2G Regeln einhalten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie brauchen keinen Nachweis einzureichen. In den Schulferien allerdings müssen nicht-geimpfte Schüler*innen einen Test (keinen Selbsttest) vorweisen.
Ausdrücklich nur Tennisspieler*innen und Tennistrainer*innen dürfen die Traglufthalle betreten, Begleitpersonen sind nicht erlaubt!
Der Jugendtrainingsplan ist für die Nachverfolgung ausreichend. (Die teilnehmenden Kinder müssen sich also nicht mit der luca-App anmelden)
Natürlich gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln:
-
Zutrittsverbot bei Symptomen
-
Nachverfolgung per luca-App oder handschriftlichem Formular
-
1,5m Abstand halten
-
Hände desinfizieren
-
Maskenpflicht in der Halle, ausgenommen der Spielzeit
Mit Stichprobenkontrollen des Gesamtvorstandes und des Tennisvorstandes ist zu rechnen, damit wir unserer Verantwortungs- und Fürsorgepflicht gegenüber allen unseren Mitgliedern und Hallenplatz-Buchern und -Bucherinnen nachkommen. Wer ohne Nachweis einer der 3Gs in der Halle angetroffen wird, verwirkt sein Hallennutzungsrecht und kann im Wiederholungsfall dauerhaft von der Hallennutzung ausgeschlossen werden. Ein Rückzahlungsanspruch der Hallenmiete entsteht dadurch nicht.
Wir haben es so pragmatisch wie möglich für uns alle gemacht. Haltet Euch bitte unbedingt an die Regeln!
Sportliche Grüße Euer W.E.T.-Vorstand und Euer Tennisvorstand, Hamburg, 20.11.2021
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um das Buchungssystem (Weitere Informationen zum Tennisbetrieb finden Sie auf unserer Homepage: https://wet-sport.de/Tennis)
Mit der Platzbuchung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2021 mit den Änderungserläuterungen 2021 sowie die in der Hallenordnung festgelegten Nutzungsbedingungen.
Zur Buchung klickt man links oben auf das "Tennishalle". Mit DATUM wählen Sie zunächst den Tag aus, an dem Sie reservieren möchten; danach auf die gewünschte Spielzeit klicken; es erscheint ein Dialogfenster, mit den von Ihnen ausgewählten Werten, die Sie dort noch ändern können. Klicken Sie auf WEITER und folgen den weiteren Schritten im Buchungsablauf, bis Sie im letzten Schritt JETZT BUCHEN anklicken können und die erfolgreiche Buchung gemeldet bekommen. Fertig! In der Tages- oder Wochenansicht wird Ihre Buchung nun sofort angezeigt.
Im Interesse eines guten Miteinanders auf der Tennisanlage sollten die nachstehenden Regeln von allen Spielern und deren Gästen respektiert und eingehalten werden.
Die jeweils zweite Stunde einer Woche kann erst eingetragen werden, wenn die erste abgespielt wurde.
Bei mehreren Spielwilligen wird ein Doppelspiel empfohlen.
Wichtig: Das Gastspiel muss vom Mitglied vor Spielbeginn in das elektronische Belegungssystem eingetragen werden und unter seinem Namen die Bezeichnung „GAST“ vermerkt sein. Ansonsten sind Spiele mit Gästen nur möglich, wenn kein Mitglied Anspruch auf den Platz erhebt. In diesem Fall ist die Gastgebühr bar in der Geschäftsstelle zu entrichten (ggf. im Briefumschlag in den Briefkasten).
Ziff. 12: Der Platz 5 steht vorrangig der WET-Tennisschule zur Verfügung. Für weitere Trainingsstunden sind die Plätze 3 und 4 vorgesehen. Die W.E.T.-Tennisschule hat die Aufgabe, die geplanten Unterrichtsstunden in den Spielplan einzutragen und den Mitgliedern wie folgt kenntlich zu machen:
Karte Jugendtraining: vom Verein angebotenes Gruppentraining
Karte Mannschaft: jeder erwachsenen Mannschaft stehen grundsätzlich 2 Stunden Trainingszeit zur Verfügung, sowie allen Mannschaften die Plätze für ihre Punktspiele.
Karte Privattraining Trainername + Name des Mitglieds
Ziff. 13: Der Trainingsbetrieb auf der Tennisanlage wird ausschließlich durch das Trainerteam der W.E.T.-Tennisschule geplant und durchgeführt.
Ziff. 14: Wenn Punktspiele oder Turniere angesetzt sind, sind die entsprechenden Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.
Ziff. 15: Platzsperrungen obigen ausschließlich dem zuständigen Platzwart (ggf. in Absprache mit dem Tennis-Vorstand). Platzschäden sind dem Platzwart unverzüglich anzuzeigen - Kontaktdaten befinden sich an der Tennis-Infowand im Vereinshaus
Gastspiel-Bestimmungen Freiluftplätze
Gastspieler können nur gemeinsam mit einem aktiven Mitglied der Tennissparte die Tennisplätze nutzen.
Buchungen mit Gästen können täglich bis 17.00 Uhr erfolgen.
Auf dem Buchungs-Tableau ist dies wie folgt zu dokumentieren:
Name des Mitglieds
GASTKARTE: Die Gastspielgebühr beträgt 10,00 Euro pro Stunde und wird im EBUSY-Buchungssystem über das Tennismitglied abgerechnet.
Für das Tennismitglied wird die Gastspielstunde als regulär gespielte Wochenstunde gerechnet.
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage sowie bei den hier hinterlegten Nutzungsbedingungen.